Vorsorge - RAin Ann-Kathrin von Helmersen
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vorsorge

Perfekt vorgesorgt

Keine rechtlichen und steuerlichen Fehlplanungen!

Schließen Sie rechtliche und steuerliche Fehlplanungen aus und informieren Sie sich zum Thema Vorsorge.
Ich berate Sie, damit Sie auch in Notfällen, bei plötzlichen Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter sicher sein können, dass Konflikte vermieden und Ihr Wille umgesetzt wird.
Bei Verhandlungen und Rechtsstreiten übernehme ich engagiert und kompetent Ihre Vertretung.

Hier finden Sie folgende Unterthemen:

 

  • Betreuungsverfügung
  • digitale Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Testamentserstellung
  • Erbvertrag

Leider ist es nicht ausgeschlossen, dass ein jeder von uns durch Alter, Unfall, Krankheit die Dinge nicht mehr selbst erledigen kann und auf Hilfe anderer angewiesen ist.

WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?
Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, um ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
Welche Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?

Kein gesetzliches Vertretungsrecht von Angehörigen

 

Sollten Sie diese Fragen nicht beantworten und nicht geregelt haben, darf nicht mal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein Betreuer vom Gericht zu gewiesen.

Im Ernstfall wird (hoffentlich) Ihr Partner/ Ehegatte und Ihre Kinder Ihnen beistehen und Ihnen helfen. Sollten rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen notwendig werden, lassen Sie nicht außer Acht, dass Ihren Angehörigen keine Vertretungsmacht kraft Gesetzes zusteht.  Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen für Sie rechtlich handeln dürfen, im Falle, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst vornehmen können, ist ihnen eine Vollmacht zu erteilen. Liegt keine Bevollmächtigung bzw. Verfügung vor, handelt für Sie ein gerichtlich bestellter Betreuer.

Überblick über die Möglichkeiten zur Vorsorge

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Digitale Vorsorgevollmacht
  • Sorgerechtsverfügung
  • Bestattungsverfügung

Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie für den Fall der Notsituation berechtigen, alle beziehungsweise bestimmte Aufgaben für sie zu erledigen.

Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht dazu bestellt.

Patientenverfügung
In der Patientenverfügung bestimmen Sie nach ihren Wünschen ihre medizinische Versorgung. Hierdurch geben Sie an, in welcher Situation eine medizinische Behandlung beziehungsweise nicht Behandlung oder eine Behandlungsbegrenzung erfolgen soll, dies für den Fall, das Ihnen eine Entscheidung in der aktuellen Situation nicht mehr möglich sein soll.

Digitale Vorsorgevollmacht
Mit der digitalen Vorsorgevollmacht bestimmen sie zu Lebzeiten eine Person Ihres Vertrauens, die Ihren digitalen Nachlass verwalten soll. Diese Person entscheidet, wie nach Ihrem Ableben mit Ihren digitalen Daten umgegangen werden soll.

Sorgerechtsverfügung
Mit der Sorgerechtsverfügung benennen Eltern einen Vormund für ihr oder ihre minderjährigen Kinder, dies für den Fall des Ablebens der Eltern. Sobald eine Sorgerechtsverfügung vorliegt, ist das Gericht ausschließlich berechtigt zum Wohle der Kinder von den Vorgaben des verstorbenen abzuweichen.

Bestattungsverfügung
Mit der Bestattungsverfügung benennen Sie zu Lebzeiten Ihre Vorstellungen und Wünsche für Ihre Beerdigung. Damit geben Sie Ihren Angehörigen, denen die Totenfürsorge obliegt und die im Ablebensfall mit zahlreichen Formalien konfrontiert sind, einen Leitfaden.

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Warum einen Vorsorge-Anwalt beauftragen?

Ihre rechtssichere Vorsorge gestalten

 

Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregungen sein. Als Vorsorgenwalt bin ich spezialisiert und berate Sie gern umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als Vorsorgeanwalt helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als Vorsorgeanwalt gestalte ich:

  • Patientenverfügungen
  • Rechtssichere Vorsorgeverfügungen
    • für Ehegatten, Lebenspartner
    • für Eltern zugunsten der Kinder
    • für Alleinstehende
    • mit mehreren Bevollmächtigten
    • für junge Menschen mit od. ohne mindj. Kinder
    • für Unternehmer
    • mit Auslandsbezug

Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können

Als Ihr Vorsorgeanwalt übernehme ich

  • die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheit. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.
  • die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann.

Streit um Vorsorgeregelung oder um eine Betreuung?

Darauf bin ich als Vorsorge Anwalt spezialisiert!
Gern vereinbaren Sie einen Termin oder schreiben mir….

Streit um Vorsorgeregelung oder um eine Betreuung?
Darauf bin ich als Vorsorge Anwalt spezialisiert!
Gern vereinbaren Sie einen Termin oder schreiben mir….

Testament

 

Häufig wird die vom Gesetzgeber vorgesehenen Erbfolge den Wünschen des Einzelnen nicht gerecht. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise kann die persönliche Bindung zu ihren Kindern sehr unterschiedlich sein, so dass Sie dem einen mehr und dem anderen weniger hinterlassen möchten. Auch ist es möglich, dass Sie Ihre Kinder enterben oder Ihren Ehegatten als Alleinerben einsetzen möchten. Für diese Fälle stellt Ihnen der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Ein wichtiges Instrument ist das Testament.

Was ist ein Testament
Ein Testament ist eine einseitige getroffene schriftliche Verfügung, durch die verfügt wird, was im Todesfall mit dem Nachlass erfolgen soll.

Wie kann ich ein Testament errichten
Ein Testament kann grundsätzlich jeder errichten. Ausgenommen sind minderjährige unter 16 Jahren und Menschen, die wegen einer krankhaften Störung ihrer Geistestätigkeit nicht testierfähig sind.

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Vorweggenommene Erbfolge

 

Sie möchten für das Alter Vorsorge treffen und schon vor dem Erbfall Teile Ihres Vermögens weitergeben, dann ist rechtzeitig zu überlegen, welche Angelegenheiten geregelt werden sollen. Vermeiden Sie, dass durch Krankheit oder Unfall plötzlich eine Situation eintritt, in der Entscheidungen nicht mehr in Ihrem Sinne erfolgen können. Wägen Sie die Vor- und Nachteile einer vorweggenommenen Erbfolge sorgfältig ab.

Wie
In der Regel wird die vorweggenommene Erbfolge durch eine Schenkung, Ausstattung oder ehebedingte Zuwendung erfolgen. Hierfür sollte ein Übergabevertrag erstellt werden.

Vor- und Nachteile
Für Ihren individuellen Fall sind steuerliche Belange zu berücksichtigen, bitte bedenken Sie dies.

Treffen sie zu Lebzeiten Verfügungen über Ihr Vermögen, besteht das Risiko, dass Vermögenswerte Ihrem Verfügungs- und Nutzungsrecht entzogen werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Ihre Interessen zu wahren, indem Sie Nutzungsvorbehalte im Übergabevertrag festlegen.

Rückforderungsanspruch bedenken
Lassen Sie auch den Fall der Nichterfüllung nicht außer Acht und vereinbaren Sie für Nichterfüllung beziehungsweise Schlechterfüllung einer Pflegeverpflichtung, den Vorbehalt eines Rückforderungsanspruches.

Pflichtteilsanrechnung
Im Falle der freiwilligen Zuwendung sollten Sie, zur Ausräumung von Missverständnissen, regelmäßig die Regelung über die Pflichtteilsanrechnung treffen.

Erbvertrag

 

Für Ihren Ablebensfall können Sie die Vermögensübertragung durch einen Erbvertrag gestalten. Hierbei schließen Sie einen Vertrag mit dem eingesetzten Erben. Durch den Erbvertrag wird dem Erben die Erbschaft rechtlich gesichert.

Einseitige Verfügungen, beispielsweise bei einem Testament, können jederzeit frei widerrufen werden. Bei einer vertraglichen Regelung durch einen Erbvertrag, ist eine einseitige Änderung nicht möglich.

Zweck
Für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist der Erbvertrag eine geeignete Form, gemeinsame erbrechtliche Verfügungen festzulegen. Ebenfalls ist der Erbvertrag sinnvoll, wenn der „Begünstigte“ sich seine Erbschaft sicher sein soll, weil er möglicherweise seine ganze Lebensplanung auf die erwartete Erbschaft ausrichten musste (z.B. Ausbildung/Studium für die spätere Übernahme des elterlichen Betriebes). Es soll nicht alles umsonst gewesen sein, weil sich der Erblasser im letzten Moment doch alles anders überlegt hat.

Inmitten von Hamburg-Volksdorf in den Hamburger Walddörfern, bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Ansprechpartnerin in den Bereich Familien- und Erbrecht. Die Erreichbarkeit durch die U-Bahnstation und Busanbindung auf der gegenüberliegenden Seite der Marktfläche ist gesichert, sowie auch die Parkplatzsituation ausgenommen am Markttag, dem Mittwoch.