Annahme von Erbschaften/ Vermächtnissen-Pflichtteilsanspruch
Der Tod eines Menschen lässt die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer, sondern oft auch mit zahlreichen Verpflichtungen zurück. Gerne unterstütze ich Sie bei der Abwicklung des Nachlasses.
Dies durch die Beantragung der Eröffnung des Testaments, eines Erbscheines oder Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Was kommt nach dem Erbfall.
Nach einem Erbfall werden die direkten Verwandten über den Erbfall informiert und bei Vorhandensein eines Testamentes, wird dies durch das Gericht eröffnet.
Nehmen Sie das Erbe an
Nachdem Sie Kenntnis von der Erbschaft erlangt haben, können Sie sechs Wochen lang überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. In diesen sechs Wochen hat jeder Erbe die Möglichkeit sich einen Überblick über das Vermögen des Erblassers zu verschaffen. Nach Ablauf der sechswöchigen Frist gilt die Erbschaft als angenommen und der Erbe beziehungsweise die Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten. Die Haftung erfolgt nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit dem privaten Vermögen der Erben.
Dürfen Sie frei über den Nachlass verfügen
Für die Verfügung über den Nachlass beantragen die Erben nach der Eröffnung des Testamentes den Erbschein. Bei notariellen Testamenten ist dies nicht erforderlich, um über den Nachlass zu verfügen.
Ich biete Ihnen fachkundige Unterstützung bei der Abwicklung Ihrer Nachlassangelegenheit.
Wer ist anzusprechen.
Für Nachlassverfahren sind die Nachlassgerichte zuständig. Zu den Nachlass-Sachen gehören beispielsweise die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge), die Ermittlung von Erben, die Erteilung von Erbschein und die Nachlassverwaltung.
Ausgenommen im Bundesland Baden-Württemberg, ist das Nachlassgericht das Amtsgericht. Das erbrechtlich zuständige Nachlassgericht ist das, bei dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Enterbt, haben Sie einen Pflichtteilsanspruch.
Sind Sie in direkter Verwandtschaft oder als Ehegatte/ Lebenspartner nicht berücksichtigt, lassen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch überprüfen, indem Sie ein Nachlassverzeichnis einholen und sich entscheiden, ob Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Was ist ein Pflichtteil.
Die Testierfreiheit gibt dem Erblasser die Möglichkeit, die gesetzlichen Erben, also auch seine nahen Angehörigen durch ein Testament von der Erbschaft auszuschließen. In Deutschland sieht das Erbrecht für diesen Fall das sogenannte Pflichtteilsrecht vor. Danach haben die nächsten Angehörigen, wenn sie enterbt sind, einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Nachlass. Jeder Pflichtteilsberechtigte hat dementsprechend einen Mindestanteil am Erbe des Erblassers, der ihm, im Regelfall nicht genommen werden kann.
Speziell im Falle, dass Eltern sich gegenseitig als Vorerben einsetzen, verlieren die Kinder den erbschaftsteuerlichen Freibetrag für einen Elternteil.
Pro Elternteil besteht (Stand 2022) für jedes Kind ein Erbschaftssteuerfreibetrag von € 400.000. Haben Sie dies bedacht?
Wer bekommt den Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, folglich Kinder oder Enkel, der Ehegatte und die Eltern.
Meine Leistungen für Sie:
– Ich setze für Sie ihren Pflichtteilsanspruch durch.
Dies durch die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegen den Erben, bis zur Zahlung des Pflichtteilsbetrages an Sie.
Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch eine neutrale und fachkundige Person. Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des Nachlasses. Er garantiert, dass der Wille des Erblassers nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.
Wenn Sie also wünschen, dass Ihre letztwilligen Verfügung ganz sicher ausgeführt werden, so nehmen Sie in ihr Testament den folgenden Satz auf,
„es wird Testamentsvollstreckung angeordnet. Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich…“.
Wichtig:
Durch einen Erbfall werden häufig mehrere Personen gemeinsam Erben oder enterbte Familienmitglieder, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer.
Ein Testamentsvollstrecker bemüht sich um einen Interessenausgleich und vermittelt zwischen den betroffenen Personen. Hierbei kann eine Mediation sehr hilfreich sein. Durch umfangreiche Erfahrungen mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sind mir die möglichen Abgründe zwischen den Betroffenen bekannt.
Ich persönlich kann als Testamentsvollstreckerin mit den Methoden der Mediation äußerst positive Ergebnisse für die Beteiligten erreichen. Dies kann zu einer zeitnahen und streitfreien Nachlassabwicklung führen.
Wann ist für Sie eine Testamentsvollstreckung wählbar:
Meine Leistungen für Sie: