1. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen sind Bestandteil des Mandatsverhältnisses zwischen den Auftraggeberin/ dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend: Auftraggeber) und der Rechtsanwältin v. Helmersen (nachfolgend Rechtsanwältin). Änderungen o-der Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
2. Leistungsumfang, Bearbeitungsgrundsätze
Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit der Rechtsanwältin, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs. Der Auftrag beschränkt sich, sofern nicht abweichendes vereinbart ist, auf das in Deutschland geltendes Recht.
Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die Rechtsanwältin nur dann verpflichtet, wenn sie einen hierauf gerichteten Antrag erhalten und angenommen haben.
Wird die Rechtsanwältin mit der Erstellung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Regelwerken oder Erklärungen beauftragt, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich die Erstellung im jeweiligen Einzelfall. Insbesondere sind die Rechtsanwälte ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung nicht zu einer laufenden Pflege, Beobachtung und Anpassung an neue Bedingungen rechtlicher oder tatsächlicher Art verpflichtet.
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, vom Auftraggeber oder von Dritten im Auftrag des Auftraggebers mitgeteilte Tatsachen und Angaben jeglicher Art (z.B. Zeit-, Adress-, Zahlenangaben, technische Angaben) als richtig zu Grunde zu legen, soweit sie nicht offenkundig fehlerhaft oder unvollständig sind. Für Schäden oder sonstige Nachteile, welche auf einer fehleroder lückenhaften Übermittlung von Tatsachen oder sonstigen Angaben durch den Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Dritten beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Begrenzung der Anwaltshaftung
a) Für jeden einzelnen erteilten Auftrag wird eine Beschränkung der Haftung der Rechtsanwältin auf einen Betrag von € 1.000.000 vereinbart. Ein darüberhinausgehender Haftungsbetrag ist ausgeschlossen. Die Rechtsanwältin hat hierfür eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Versicherungssumme abgeschlossen.
b) Der Auftraggeber informiert die Rechtsanwältin über sein mit dem Auftrag verbundenes wirtschaftliches Interesse. Sollte dieses größer als der gemäß Ziff. 3.a vereinbarte Haftungshöchstbetrag sein, wird die Rechtsanwältin auf Wunsch des Auftraggebers eine Erhöhung der Haftungssumme anbieten, sofern eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den erhöhten Betrag von einer in Deutschland tätigen Versicherung erlangt werden kann. Die damit verbundenen zusätzlichen Versicherungsbeiträge trägt der Auftraggeber.
4. Datenschutz u. Kommunikation per Email
a)Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seinen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Mandatsabwicklung elektronisch gespeichert und archiviert werden.
b) Die Rechtsanwältin weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Empfang und Versand von Emails seitens der Rechtsanwälte grundsätzlich ohne Verschlüsselung oder die Nutzung ähnlicher Techniken und ohne Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt. Die Rechtsanwälte weisen ferner darauf hin, dass die Kommunikation über Emails mit dem Risiko verbunden ist, dass die per Email versandten Daten von Dritten gelesen werden könnten.
c) Die Rechtsanwältin ist berechtigt, mit dem Auftraggeber mittels Email zu korrespondieren, sofern der Auftraggeber selbst per Email mit ihnen kommuniziert oder ein Einverständnis mit einer Kommunikation mittels Email in anderer Weise erklärt hat. Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei der Kommunikation mittels Emails von der Rechtsanwältin keine Haftung für die Vertraulichkeit übernommen werden kann. Der Auftraggeber stellt die Rechtsanwältin insoweit auch ausdrücklich von jeglicher Haftung für eine eventuelle Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit der Versendung von Informationen mittels Email frei.
5. Abtretung von Erstattungsansprüchen
Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, der Rechtschutzversicherung oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten, werden der Rechtsanwältin abgetreten. Die Rechtsanwältin verpflichtet sich, nach Abzug der ihnen zustehenden Vergütung verbleibende Restbeträge unverzüglich an den Auftraggeber auszuzahlen.